Anzeigerichtlinien



Anzeigerichtlinien für Ihr Inserat auf hundeseminare-finden.at

Hundeseminare-finden.at behält sich das Recht vor, Inserate, die nicht den angegebenen Richtlinien entsprechen bzw. unzulässige Inhalte bewerben, kommentarlos zu verändern, zu ergänzen oder zu entfernen. Pro Person ist nur ein Account zulässig. Sollten einer Person mehrere Accounts zugeordnet werden können, werden diese ohne Vorwarnung gelöscht.

Allfällige bereits geleistete Zahlungen werden bei Verstoß gegen diese Richtlinien nicht zurückerstattet.

A. Richtlinien

  1. Vergewissern Sie sich, dass Ihr Inserat eine auf hundeseminare-finden.at zulässige Veranstaltung darstellt (Punkt C.).

  2. Wählen Sie den passenden Anzeigetyp für Ihr Inserat.

  3. Unabhängig von Steuerpflicht und Besitz eines Gewerbescheins, stufen wir Kunden, die regelmäßig inserieren, als gewerblich ein.

  4. Wählen Sie die passende Kategorie für Ihr Inserat. Sollten Sie für Ihr Inserat keine passende Kategorie finden, ersuchen wir Sie um Kontaktaufnahme unter kontakthundeseminare-finden.at

  5. Bitte schalten Sie Ihr Inserat nur einmal zum gleichen Zeitpunkt in der zutreffendsten Kategorie (siehe FAQ). Doppelt geschaltete Inserate werden ohne Benachrichtigung und Rückerstattung allfälliger Kosten gelöscht

  6. Beschreiben Sie Ihre Veranstaltungen und dazugehörige ReferentInnen so ausführlich und detailliert wie möglich.

  7. Geben Sie wahrheitsgemäße, österreichische Brutto-Endkundenpreise an (inkl. MwSt.). Das Preisfeld ist verpflichtend mit dem tatsächlichen Preis zu befüllen.

  8. Unterlassen Sie Inserate, die nicht der Bewerbung einer Veranstaltung entsprechen, insbesondere wenn diese Werbung, Spendenaufrufe oder reine Information beinhalten.

    Unzulässig sind insbesondere:

    1. Produktlinks, die nicht der Bewerbung der inserierten Veranstaltung dienen

    2. Suchbegriffe, Markennamen, etc., die nicht der Beschreibung der Veranstaltung dienen

  9. Sie sind für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit Ihrer Inserate selbst verantwortlich und verpflichten sich, geltende Gesetze und Rechte Dritter sorgfältig zu prüfen und zu wahren.

  10. Unterlassen Sie Beleidigungen, Beschuldigungen, politische oder diskriminierende Äußerungen sowie anstößige Bilder und Texte, die gegen die guten Sitten verstoßen.

  11. Sachkundenachweise müssen in den extra dafür vorgesehenen Kategorien inseriert werden.

  12. Inserate müssen in deutscher Sprache veröffentlicht werden. Alternativ können Sie dem deutschen Text eine englische Übersetzung hinzufügen. Anzeigen in anderen Sprachen sind nicht zulässig. Das Verwenden von HTML Tags im Inserat ist unzulässig.

  13. Veröffentlichtes Bildmaterial muss in direktem Zusammenhang mit der inserierten Veranstaltung stehen. Fotos, die von anderen Inseraten oder aus dem Internet kopiert wurden, stellen eine Urheberrechtsverletzung des jeweiligen Inserenten dar und werden gelöscht.

  14. Beachten Sie das jeweils gültige Antidiskriminierungsgesetz und Gleichbehandlungsgesetz, in dem die Diskriminierung eines Menschen auf Grund seiner Herkunft verboten ist und grundsätzlich rechtlich verfolgt wird.

  15. Alle Inserate müssen dem geltenden österreichischen Recht, den guten Sitten und  ethischen Grundsätzen entsprechen.

B. Haftung

Hundeseminare-finden.at ist nicht verpflichtet, Inserate auf rechtliche Zulässigkeit bzw. auf die Verletzung von Rechten Dritter zu überprüfen oder den Inserenten darüber zu informieren.

Die volle Verantwortung für Form und Inhalt der Inserate liegt beim jeweiligen Inserenten. Dieser verpflichtet sich zur Unterlassung der Verbreitung pornographischer, Gewalt verherrlichender oder sonst anstößiger Inhalte.

C. Zulässige Veranstaltungen - Kriterien

Auf Hundeseminare-finden.at können ausschließlich Seminare, Workshops, Vorträge und Sachkundenachweise zum Thema Hund inseriert werden.

C.1. Seminare – Workshops – Vorträge – Themenabende

  • Zusammenhängende Veranstaltung
    Bei dem Inserat muss es sich um eine zusammenhängende Veranstaltung handeln. Dabei ist es unerheblich, ob es sich beispielsweise um einen zwei-stündigen Vortrag oder ein Mehrtagesseminar handelt. Eine mehrtägige Veranstaltung ist nur dann "zusammenhängend", wenn die Veranstaltungstage unmittelbar aufeinander folgen.
  • Fortbildungscharakter
    Jede inserierte Veranstaltung muss ein gewisses Maß an Fortbildungscharakter beinhalten. Üblicherweise werden hierzu von den Veranstaltern auch persönliche Teilnahmebestätigungen ausgestellt.

C.2. Sachkundenachweise

In den Bundesländern Oberösterreich und Salzburg besteht für jeden neuen Hundehalter die landesgesetzliche Verpflichtung zur Absolvierung eines Sachkundenachweises. Der Nachweis über die Absolvierung ist bei der Anmeldung des Hundes der jeweiligen Gemeinde zu erbringen.

  • Ausschließlich für Oberösterreich und Salzburg

  • Sachkundenachweise können ausschließlich in den dafür vorgesehenen Kategorien inseriert werden (Sachkundenachweis OÖ & Sachkundenachweis Salzburg)

  • Inserierte Sachkundenachweise scheinen in einer eigenen Ergebnisliste in der Suche auf

D. Unzulässige Veranstaltungen

Ist eines der unter Punkt C. genannten Kriterien (zusammenhängende Veranstaltung & Fortbildungscharakter) nicht erfüllt, so ist das Inserat auf hundeseminare-finden.at unzulässig.
In diesem Fall verweisen wir auf die Möglichkeit der (Banner-)Werbung auf unserer Webseite. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Ihre Veranstaltung die genannten Kriterien für ein Inserat erfüllt, können Sie uns diesbezüglich gerne eine Anfrage an kontakthundeseminare-finden.at zusenden.

D.1. Unzulässige Veranstaltungen sind insbesondere (beispielhafte Aufzählung)

  • wöchentlich stattfindende Kurse in Hundeschulen (⇒ nicht zusammenhängend)

  • Ausbildungen zum Hundetrainer wenn zB. Wöchentlich (⇒ nicht zusammenhängend)

  • Hundemessen (⇒ kein Fortbildungscharakter für individuelle Teilnehmer)

  • Sportveranstaltungen, Prüfungen, Turniere, Bewerbe (⇒ kein Fortbildungscharakter)

D.2. Grenzfälle

  • Inserate von Hundetrainerausbildungen, welche an mehreren Terminen (Modulweise) stattfinden, können nur dann inseriert werden, wenn die jeweiligen Module auch einzeln gebucht werden können.

  • Hundewanderungen und Social Walks sind weitere Grenzfälle, die nur dann als zulässige Veranstaltungen gewertet werden können, wenn ein gewisses Maß an Fortbildungscharakter gegeben ist (zBsp. ausreichende Vermittlung theoretischer Inhalte). In der Regel ist jedoch davon auszugehen, dass es sich bei Hundewanderungen und Social Walks um "unzulässige Veranstaltungen" im obigen Sinne handelt.